
Mit STLB-Bau stehen Ihnen standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Ihre Ausschreibung zur Verfügung. In wenigen Schritten können Sie vollständige, technisch stimmige Texte für ein VOB-gerechtes Leistungsverzeichnis erstellen.
Schon seit mehr als 40 Jahren ist das Standardleistungsbuch die Sprachregelung aller am Bau Beteiligten. Seit 1996 stellt der GAEB - gemeinsam mit DIN - mit STLB-Bau ein dynamisches Werkzeug zur Verfügung, das umfassende, anwenderfreundliche Möglichkeiten für ein fachgerechtes und wirtschaftliches Arbeiten bietet.
Seine Akzeptanz basiert auf der Neutralität und Unabhängigkeit der Mitarbeiter, die in den paritätisch besetzten Fachgremien des GAEB ihr Fachwissen einbringen. Die redaktionellen Inhalte von STLB-Bau stützen sich dabei auf die VOB und die gültigen DIN-Normen.
Das Gesamtwerk des Standardleistungsbuches ist in einzelne Leistungsbereiche unterteilt. Die einzelnen Leistungsbereiche entsprechen, in Anlehnung an die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV (VOB/C), überwiegend der Einteilung nach Gewerken.
In der Regel wird jede Bauleistung nur einmal im Standardleistungsbuch aufgeführt.
Jeder Leistungsbereich ist durch eine 3-stellige Nummer von 000 bis 999 gekennzeichnet. Es werden folgende Bereiche unterschieden:
- 000 - 099 Standardleistungsbuch Bau – Dynamische BauDaten – (STLB-Bau)
- 100 - 199 Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK)*,
- 200 - 299 Standardleistungskatalog für den Wasserbau (STLK-W)*,
- 300 - 399 bish. Standardleistungsbuch - Bauen im Bestand (BiB), nun eingearbeitet in STLB-Bau
- 400 - 499 bish. Leistungsbereiche des Deutsche Bahn AG Geschäftsbereich Netz*, z.T. umgesetzt in STLB-Bau
- 500 - 599 bish. Standardleistungsbuch - Bauen im Bestand, Block und Plattenbau (BiB), nun eingearbeitet in STLB-Bau
- 600 - 699 Standardleistungsbuch für Zeitvertragsarbeiten – Dynamische BauDaten – (STLB-BauZ)
- 700 - 799 z.Zt. nicht belegt
- 800 - 899 Entwurfsstände (Gelbdrucke) des STLK für Straßen- und Brückenbau *
- 900 - 999 Regionale Leistungskataloge (RLK) *
* wird nicht vom GAEB herausgegeben